Einschreiben
Einschreiben
Mai 27
Manchmal kann es wichtig sein, sicherzustellen, dass ein besonderes Schreiben oder ein mit besonderen Verpflichtungen verbundener Brief auch wirklich bei dem bestimmten Empfänger angekommen ist. Hier bietet sich dem Briefversender die Möglichkeit eines Einschreibens, durch das der abgesendete Brief nur gegen Unterschrift, des bestimmten Empfängers oder eines Bevollmächtigten, bei der betreffenden Person abgeliefert wird. Dies birgt eine beidseitige Sicherheit: Zum einen hat der Absender einen Nachweis über die Annahme seines Schreibens, sodass diese weder geleugnet, noch im Falle eines Verlustes des Briefes innerhalb des Sendevorgangs, nicht nachgewiesen werden kann. Zum anderen kann der Empfänger durch ein Fehlen der Unterschrift nachweisen, das, wenn, der Brief wirklich nicht bei ihm angekommen ist. Das Einschreiben macht also einen gesicherten Austausch von Briefen möglich, wo dies von besonderer, vor allem rechtlicher Bedeutung ist.
Die Formen des Einschreibens
Es gibt hierbei jedoch auch unterschiedliche Formen des Einschreibens. Neben der klassischen Variante, des Auslieferns des Briefes gegen Unterschrift, hat der Absender außerdem noch die Möglichkeit, ein Einschreiben in Form eines Einwurfes zu tätigen. Bei diesem dokumentiert die Post bzw. der jeweilige Zusteller die Zustellung des Briefes in den spezifischen Briefkasten oder ein spezielles Postfach.
Auch hat der Absender die Möglichkeit, einen Rückschein in Auftrag zu geben. Bei diesem erhält er, zusätzlich zum allgemeinen Einlieferungsnachweis, eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers und hat so die erfolgte Auslieferung gleich schwarz auf weiß. Um solch einen Rückschein zu erhalten, ist es nötig, vor Absenden das dafür bestimmte Formular, also den Rückschein, auszufüllen. Der Absender muss in diesen seine vollständige Adresse, so wie die Sendungsnummer seines Briefes eintragen und den Rückschein dann an seiner Sendung befestigen.
Extrakosten
Entscheidet sich der Absender also schließlich für eine der Einschreibeformen, kommen auf ihn, zu dem normalen Briefporto, zusätzliche Einschreibekosten hinzu. So kostet ein Einschreiben pauschal 2,05 Euro. Ein eigenhändiges Einschreiben, sowie ein Rückschein kostet zusätzlich 1, 80 Euro und sind nur mit dem Label Einschreiben kombinierbar. Das Einschreiben Einwurf wiederum kostet 1,60 Euro und brauch nicht mit dem Einschreiben für 2,05 Euro kombiniert werden.
Gibt der Absender also ein Einschreiben auf, so erhält er im Zuge dessen einen sogenannten Einlieferungsbeleg. Bei diesem handelt es sich um einen Nachweis der Einlieferung, die außerdem eine Zuordnung der Sendungsnummer zur Empfängeranschrift gewährleistet. Der Absender hat damit wiederum eine Nachweismöglichkeit der tatsächlich getätigten Einlieferung. Solch ein Einlieferungsnachweis kann beispielsweise auch bei Zustellern, die Sendungen zum Zwecke des Versandes annehmen, eingefordert werden.
Erhält der Brief schließlich das Label Einschreiben, so enthält dieses eine bestimmte Sendungsnummer. Mit dieser ist es dem Absender möglich, seine Sendung zu verfolgen und damit stets auf dem Laufenden zu bleiben, wo genau sich seine Sendung befindet bzw. zu welchem Zeitpunkt sie bei dem ausgewählten Empfänger ankommen wird. Kommt es innerhalb des Versandprozesses jedoch zu einem durch die Post verursachten Verlust oder gar zu einer durch die Post zu verantwortenden Beschädigung des Briefes, so haftet diese mit bis zu 25 Euro. Der Absender hat somit, mit einem Einschreiben, also nicht nur eine Sicherheit über den Nachweis, dass seine Sendung auch wirklich bei dem Empfänger angekommen ist. Sondern er hat sogar einen Anspruch, sofern mit seiner Sendung etwas geschieht.
Photo: Jan the Manson – Fotolia.com
